Erneuerbare Energien sind für uns selbstverständlich!

Cybersicherheit SolarEdge

Ungesicherte PV-Anlagen können Ihrem Unternehmen schaden

PV-Systeme liefern bereits heute einen bedeutenden Teil des weltweiten Energiemixes – mit steigender Tendenz. Bei allen Vorteilen eröffnen sie aber auch neue Möglichkeiten für Cyberattacken.


Eine ungesicherte PV-Anlage bedroht nicht nur die Geschäftsabläufe, sondern kann auch als Einfallstor für Hacker dienen, in das Energiesystem oder weitere digitale Plattformen eines Unternehmens einzudringen und massive materielle, finanzielle und Reputationsschäden zu verursachen.


Weitere Infos
US-Ermittler finden offenbar verdächtige Funkmodule aus China in Solaranlagen

Chinesische Produzenten von elektronischen Steuerungen stehen schon länger im Verdacht, ihre Produkte mit Hintertürchen für Spione oder Saboteure auszustatten. Jetzt wollen Ermittler in den Wechselrichtern von Solarpanels verdächtige Funkmodule aufgespürt haben.

Laut dem Beratungsunternehmen Wood Mackenzie war der chinesische Tech-Multi Huawei 2022 mit einem Marktanteil in Höhe von 29 Prozent der weltweit größte Anbieter von Wechselrichtern, gefolgt von den chinesischen Unternehmen Sungrow und Ginlong Solis.

»Wenn man eine ausreichend große Anzahl von Heim-Solarwechselrichtern fernsteuert und sabotiert, könnte das für das Netz über einen längeren Zeitraum katastrophale Auswirkungen haben«, so Uri Sadot, Leiter des Cybersicherheitsprogramms beim israelischen Wechselrichterhersteller SolarEdge. 

spiegel.de/wirtschaft/china

Ü-20 Anlagen Tuning - bis zu 30% mehr Ertrag

Von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch

Das EEG 2021 bietet uns neue Möglichkeiten die ausgeförderten Ü20-Anlagen weiter zu betreiben.

Das Modell der Volleinspeisung kann weiterhin bestehen bleiben, allerdings mit einer nicht allzu attraktiven Einspeisevergütung. Diese richtet sich nach dem Jahresmarktwert des eingespeisten Solarstroms. Nach Abzug der Vermarktungskosten liegt dieser Betrag bei 2-3 ct/kWh. Zudem gilt diese "Einspeisevergütung light" nur bis 2027. Diese Option ist langfristig nicht sinnvoll, dennoch ist sie für eine Übergangszeit nützlich. 

Wir empfehlen das Modell des Eigenverbrauchs. Generell ist heut zu Tage das Ziel das meiste des Solarstroms selbst zu nutzen. Im privaten Bereich schafft man es mit einer Anlage von 8-10kWp auf einen Eigenverbrauch von 30% und kann durch die Erweiterung eines Speichers auf 70% erhöht werden. Zudem kann die PV-Anlage durch zusätzliche neue Solarmodule erweitert werden, so dass man sogar einen Eigenverbrauch von 80% - 90% erreicht.

Aber nicht nur für den privaten Bereich ist diese Variante sinnvoll, sondern auch für das Gewerbe und die Landwirtschaft. Hier sind Hochleistungs-Batteriespeicher von Tesvolt besonders gefragt. Sie speichern nicht nur die überschüssige Energie, sie verfügen auch über ein Lastspitzenmanagement sowie über verschiedene Möglichkeiten einer Notstromversorgung. 


Was der Umbau auf Eigenverbrauch beinhaltet:

  • Umbau im Zählerschrank
  • Ummeldung beim Netzbetreiber (eine Neuanmeldung ist nicht möglich)



Was wir zusätzlich empfehlen:

  • je nach Alter und Zustand den Wechselrichter austauschen
  • Installation eines Batteriespeichers
  • Reinigung der Solarmodule
  • wenn nötig zusätzlich neue Solarmodule installieren

Wärmepumpen Förderung bis zu 55%

Schnelle Fakten zur Wärmepumpenförderung


  • Auch 2025 gilt weiterhin: Die Förderung einer Wärmepumpe im Rahmen eines Heizungstausches erfolgt als Zuschussförderung. 


  • Grundfördersatz für alle beträgt 30 % (einkommensunabhängig).
  • Zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch von Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe.
  • 5 % Bonus für Heizungen mit Energie aus Wasser, Erdreich, Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan.
  • Einkommensbonus mit 30 % für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro.
  • Kombination mit zusätzlichem zinsvergünstigten Ergänzungskredit möglich.


  • Weiterhin gilt: Zinsgünstige Darlehen der KfW für Neubauten und energetische Sanierungen. 


  • Alternativ kommt eine Förderung Ihrer Wärmepumpe durch Steuerersparnisse im Rahmen eines Sanierungsvorhabens infrage.



  • Die Beantragung einer Wärmepumpenförderung erfolgt über die KfW, nicht mehr über die BAFA. Zur Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID. Diese erhalten Sie von Ihrem Fachbetrieb.




Bis 2028 gelten erhöhte Fördersätze. Danach wird die Heizungsförderung reduziert. Es lohnt sich also die Entscheidung für eine Wärmepumpe nicht unnötig zu verschieben.


Neue Regelungen für Mieterstrom

Mieterstrom 2025: Aktuelle Regelungen und Neuerungen


Gesetzliche Grundlagen


Mieterstrom ermöglicht es, Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden direkt an die Mieter zu liefern, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert.  



Förderungen


Mieterstromzuschlag: Betreiber von PV-Anlagen erhalten einen Zuschlag für jede Kilowattstunde Strom, die direkt an Mieter geliefert wird. Die Höhe des Zuschlags variiert je nach Anlagengröße und wird jährlich angepasst. 


Einspeisevergütung: Überschüssiger Strom, der nicht vor Ort verbraucht wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet werden.  



Neuerungen ab 2025


Solarspitzengesetz 2025: Dieses Gesetz zielt darauf ab, Netzüberlastungen durch Solarstromspitzen zu vermeiden. Es führt unter anderem eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung für neue PV-Anlagen ein, sofern kein intelligentes Messsystem installiert ist.  


Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Ein vereinfachtes Modell für kleinere Mehrfamilienhäuser, bei dem viele energiewirtschaftliche Pflichten entfallen.  



Steuerliche Vorteile


Umsatzsteuerbefreiung: Seit 2023 gilt ein Nullsteuersatz für Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf oder in der Nähe von Wohngebäuden.  


Einkommensteuerbefreiung: Für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp je Wohnung bei Mehrfamilienhäusern (maximal 100 kWp gesamt) entfällt die Einkommensteuer.  




Vertragsgestaltung


Preisobergrenze: Der Strompreis für Mieter darf maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.  


Vertragslaufzeit: Die maximale Laufzeit bei Abschluss beträgt 2 Jahre, danach ist eine stillschweigende Verlängerung möglich. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat. 




Die aktuellen Regelungen und Förderungen machen Mieterstromprojekte attraktiver und wirtschaftlicher. Besonders die steuerlichen Vorteile und die Vereinfachungen durch das Solarspitzengesetz 2025 bieten neue Chancen für Vermieter und Mieter, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. 


Dynamische Stromtarife ab 2025

Was ist ein dynamischer Stromtarif?

Ein dynamischer Stromtarif ist ein Strompreismodell, bei dem sich der Preis pro Kilowattstunde (kWh) stundenweise ändert – abhängig von Angebot und Nachfrage am Strommarkt. Er basiert auf dem aktuellen Börsenstrompreis und kann daher stark schwanken.

So funktioniert’s

 • Der Strompreis ändert sich typischerweise alle 15 Minuten bis stündlich, je nach Tarifmodell.
 • Verbraucher können von niedrigen Preisen in Zeiten hoher Stromproduktion (z. B. bei viel Wind oder Sonne) profitieren.
 • In Zeiten hoher Nachfrage oder geringer Erzeugung steigt der Preis entsprechend.

Voraussetzungen

 • Ein intelligenter Stromzähler (Smart Meter) ist erforderlich, um den Verbrauch in Echtzeit zu messen.
 • Ein entsprechender Vertrag mit einem Energieversorger, der dynamische Tarife anbietet.

Vorteile


 • Kostenersparnis: Wer flexibel Strom nutzt (z. B. Waschmaschine oder E-Auto bei niedrigen Preisen betreibt), kann deutlich sparen.
 • Nachhaltigkeit: Die Nutzung passt sich stärker der erneuerbaren Stromerzeugung an.
 • Transparenz: Nutzer erhalten detaillierte Einblicke in ihren Verbrauch und die Strompreise.

Nachteile

 • Schwankende Preise: Keine Planungssicherheit wie bei Festpreistarifen.
 • Technikbedarf: Smart Meter ist Pflicht – zusätzliche Installationskosten können anfallen.


Dynamische Stromtarife sind besonders attraktiv für technikaffine Haushalte, E-Auto-Besitzer oder Nutzer mit Speicherlösungen. Sie fördern einen flexibleren, klimaorientierten Stromverbrauch – setzen aber ein gewisses Maß an Bereitschaft zur Anpassung voraus.