Erneuerbare Energien sind für uns selbstverständlich!
Cybersicherheit SolarEdge
Ungesicherte PV-Anlagen können Ihrem Unternehmen schaden
PV-Systeme liefern bereits heute einen bedeutenden Teil des weltweiten Energiemixes – mit steigender Tendenz. Bei allen Vorteilen eröffnen sie aber auch neue Möglichkeiten für Cyberattacken.
Eine ungesicherte PV-Anlage bedroht nicht nur die Geschäftsabläufe, sondern kann auch als Einfallstor für Hacker dienen, in das Energiesystem oder weitere digitale Plattformen eines Unternehmens einzudringen und massive materielle, finanzielle und Reputationsschäden zu verursachen.
Ü-20 Anlagen Tuning - bis zu 30% mehr Ertrag
Aber nicht nur für den privaten Bereich ist diese Variante sinnvoll, sondern auch für das Gewerbe und die Landwirtschaft. Hier sind Hochleistungs-Batteriespeicher von Tesvolt besonders gefragt. Sie speichern nicht nur die überschüssige Energie, sie verfügen auch über ein Lastspitzenmanagement sowie über verschiedene Möglichkeiten einer Notstromversorgung.
Was der Umbau auf Eigenverbrauch beinhaltet:
- Umbau im Zählerschrank
- Ummeldung beim Netzbetreiber (eine Neuanmeldung ist nicht möglich)
Was wir zusätzlich empfehlen:
- je nach Alter und Zustand den Wechselrichter austauschen
- Installation eines Batteriespeichers
- Reinigung der Solarmodule
- wenn nötig zusätzlich neue Solarmodule installieren
Wärmepumpen Förderung bis zu 55%
Schnelle Fakten zur Wärmepumpenförderung
- Auch 2025 gilt weiterhin: Die Förderung einer Wärmepumpe im Rahmen eines Heizungstausches erfolgt als Zuschussförderung.
- Grundfördersatz für alle beträgt 30 % (einkommensunabhängig).
- Zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch von Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe.
- 5 % Bonus für Heizungen mit Energie aus Wasser, Erdreich, Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan.
- Einkommensbonus mit 30 % für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro.
- Kombination mit zusätzlichem zinsvergünstigten Ergänzungskredit möglich.
- Weiterhin gilt: Zinsgünstige Darlehen der KfW für Neubauten und energetische Sanierungen.
- Alternativ kommt eine Förderung Ihrer Wärmepumpe durch Steuerersparnisse im Rahmen eines Sanierungsvorhabens infrage.
- Förderfähig sind viele gängige Arten von Wärmepumpen, darunter Luftwärmepumpen, Abluftwärmepumpen, Erdwärmepumpen und Wasserwärmepumpen.
- Die Beantragung einer Wärmepumpenförderung erfolgt über die KfW, nicht mehr über die BAFA. Zur Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID. Diese erhalten Sie von Ihrem Fachbetrieb.
Bis 2028 gelten erhöhte Fördersätze. Danach wird die Heizungsförderung reduziert. Es lohnt sich also die Entscheidung für eine Wärmepumpe nicht unnötig zu verschieben.
Neue Regelungen für Mieterstrom
Mieterstrom 2025: Aktuelle Regelungen und Neuerungen
Gesetzliche Grundlagen
Mieterstrom ermöglicht es, Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden direkt an die Mieter zu liefern, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert.
Förderungen
• Mieterstromzuschlag: Betreiber von PV-Anlagen erhalten einen Zuschlag für jede Kilowattstunde Strom, die direkt an Mieter geliefert wird. Die Höhe des Zuschlags variiert je nach Anlagengröße und wird jährlich angepasst.
• Einspeisevergütung: Überschüssiger Strom, der nicht vor Ort verbraucht wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet werden.
Neuerungen ab 2025
• Solarspitzengesetz 2025: Dieses Gesetz zielt darauf ab, Netzüberlastungen durch Solarstromspitzen zu vermeiden. Es führt unter anderem eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung für neue PV-Anlagen ein, sofern kein intelligentes Messsystem installiert ist.
• Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Ein vereinfachtes Modell für kleinere Mehrfamilienhäuser, bei dem viele energiewirtschaftliche Pflichten entfallen.
Steuerliche Vorteile
• Umsatzsteuerbefreiung: Seit 2023 gilt ein Nullsteuersatz für Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf oder in der Nähe von Wohngebäuden.
• Einkommensteuerbefreiung: Für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp je Wohnung bei Mehrfamilienhäusern (maximal 100 kWp gesamt) entfällt die Einkommensteuer.
Vertragsgestaltung
• Preisobergrenze: Der Strompreis für Mieter darf maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
• Vertragslaufzeit: Die maximale Laufzeit bei Abschluss beträgt 2 Jahre, danach ist eine stillschweigende Verlängerung möglich. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat.
Die aktuellen Regelungen und Förderungen machen Mieterstromprojekte attraktiver und wirtschaftlicher. Besonders die steuerlichen Vorteile und die Vereinfachungen durch das Solarspitzengesetz 2025 bieten neue Chancen für Vermieter und Mieter, aktiv an der Energiewende teilzunehmen.